Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, zurück in die GKV, aus der Privaten Krankenversicherung raus

Es gibt nicht nur Reglementierungen bei einem Wechsel in die private Krankenkasse (PKV) umgekehrt bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)es diese. Das heißt, wenn man einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten ist, erhält man bei Wiedereintritt nicht den gleichen Status. Im Prinzip ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn man innerhalb eines Jahres im Monatsdurchschnitt unter der Einkommenspflichtgrenze von 4.050 Euro, aktueller Stand 2009, liegt.

Arbeitslose Personen werden automatisch wieder bei Anmeldung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Manche Private Versicherungen bieten den kurzzeitig arbeitslos gewordenen Personen an, den Vertrag für zwei Jahre ruhen zu lassen und sich dann wieder privat zu versichern. Auf keinen Fall in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln können Arbeitslose, die bereits über 55 Jahre alt sind. Oder 55jährige, die unter die Einkommenspflichtgrenze fallen.

Auch Personen, die sich von der Pflichtversicherung befreien lassen, können in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das sind Personen, die in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, auch wenn die Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Stellen sie nun einen Befreiungsantrag und wird dieser gewährt, kann es später kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geben. Es ist also immer wichtig, sich zuerst über alle Vor- und Nachteile eines Wechsels zu informieren.