Es können verschiedene Personengruppen in die PKV (private Krankenversicherung) wechseln, wenn sie die Beitrittsbedingungen erfüllen. So ist es Arbeitnehmern mit einem sehr guten Einkommen, Studenten, Beihilfeberechtigten, freiberuflichen Ärzten und Selbständigen möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Seit der Gesundheitsreform 2007 ist nicht nur eine Verdienstgrenze zu erreichen, es gilt auch Fristen einzuhalten. Im Gegenzug hat die PKV den Basistarif geschaffen, damit sich wirklich alle Personen ausreichend versichern können. Die Einzelheiten: Angestellte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von aktuell 48.900 Euro (= Beitragsbemessunggrenze Krankenversicherung) können in die private Krankenversicherung wechseln und auch nur dann, wenn sich das Einkommen in dieser Zeit nicht verringert.
Hat der Arbeitnehmer 2006 die Einkommensgrenze von 47.250 nachweisbar erreicht und ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben, kann er praktisch jederzeit einen Wechsel vornehmen. Studenten können nach der Versicherungspflicht bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr in die private Krankenversicherung eintreten. Den günstigsten Tarif bekommt ein männlicher, 25jähriger Student. Beihilfeberechtigte wie Beamte, Abgeordnete und Richter haben jederzeit die Möglichkeit in die PKV (private Krankenversicherung) zu wechseln bzw. einzutreten. Für diese Personengruppe gibt es spezielle Beamtentarife.
Weiters können freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Veterinäre und Heilpraktiker die Angebote der PKV nutzen. Auch für diese Personengruppe gibt es spezielle und darin spezifische Tarife. Alle Selbständigen und Freiberufler sind sowieso berechtigt, sich in der PKV (privaten Krankenversicherung) zu versichern. Ausnahme sind einige Handwerksmeister und Künstler. Fakt ist, die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden aufgrund des Gesundheitsfonds angehoben und speziell Personen mit einem hohen Verdienst zahlen auch entsprechend hohe Beiträge.
Die Frage, ob Geld gespart werden kann, wenn man in die PKV wechselt, ist nicht einfach zu beantworten. Die Versicherer locken mit günstigen Angeboten, aber Vorsicht, eine genaue Prüfung des Vertrages ist anzuraten. So sind bei Eintritt die PKV (private Krankenversicherung) die Beiträge für junge Menschen niedrig. Allerdings erhöhen diese sich mit zunehmendem Alter. Darum gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellung, was soviel bedeutet, wie Sparen, um den Anstieg der Prämien im Alter abzufangen. Die Altersrückstellung wird gemeinsam mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag eingezahlt.
Wenn also ältere Personen in die PKV wechseln, haben sie keine Altersrückstellungen. Das bedeutet, einen enormen Zusatzaufwand in der Rente. Aber dann hat der versicherte auch noch weniger Einkommen. Also kann er nur extra sparen, um diesen Mehraufwand in den Versicherungsbeiträgen auffangen zu können. Ein weiteres Manko sind Familienversicherungen. In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind die Kinder automatisch mitversichert, nicht so in der PKV (privaten Krankenversicherung). In diesem Fall sind für jedes Kind gesonderte Beiträge zu bezahlen. Es gilt also zu überlegen, welchen Stellenwert eine Behandlung als Privatpatient tatsächlich einnimmt und ob man bereit ist, dafür im Alter und in der Familie mehr zu bezahlen.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr schwer und nur in Ausnahmefällen möglich. Darum haben die privaten Krankenversicherungen den Basistarif eingerichtet, der jedem zugänglich ist. Egal welches Alter oder Vorerkrankungen er hat. Damit ist die medizinische Grundversorgung für alle Personen möglich. Auf jeden Fall sollte ein Wechsel sehr gut überdacht werden. (Stand 2009)