Wartezeit PKV, Wartezeiten für Eintritt in die PKV, Private Krankenversicherung Wartezeit

Nichts erschreckt erkrankte Patienten mehr als der Gedanke an lange Wartezeiten. Schlimm genug, dass man sich im Fall einer Krankheit mit Müh und Not in die Praxis zum Arzt schleppen muss, obwohl man eigentlich lieber im Bett bleiben möchte. Schon allein, weil man sich dort weniger Krankheitserreger einfängt als in der durchschnittlichen Arztpraxis, wo tagtäglich Kranke mit unterschiedlichsten Symptomen ein und aus gehen. Wenn der Patient dann noch trotz Fieber und möglicherweise Schmerzen freundlich mitgeteilt bekommt, dass es noch ein Stündchen dauern kann, man aber ruhig schon mal Platz nehmen und warten darf, ist für viele das Maß voll. Bei allem Verständnis für Notfälle wollen die wenigsten Patienten stundenlang hingehalten werden. Schließlich wollen sie in erster Linie wieder gesund werden und sich durch den Arztbesuch nicht noch mehr schwächen.

Ähnlich sieht es mit der Vergabe von Terminen für Untersuchungen aus. Gerade in Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen gibt es schier haaresträubende Zustände. Dadurch, dass viele Fachärzte hoffnungslos überlastet sind, entstehen lange Wartezeiten. Es ist schon beinahe normal, zwei Monate bis zum Termin beim Facharzt zu warten. Die Folgen davon können wesentlich gravierender sein als nur schlichte Frustration des Patienten. Insbesondere Krebserkrankungen müssen so früh wie möglich behandelt werden. Wenn sich die Erkennung durch Wartezeiten aber zu lange hinzieht, können schwere gesundheitliche Schäden oder sogar Lebensgefahr eintreten.

Wodurch entstehen diese Wartezeiten nun? Hauptsächlich dadurch, dass die Praxen überfüllt und die Ärzte überlastet sind. Ein Grund dafür ist das Budget, dass die Ärzte erfüllen müssen. Ist das Budget für das Quartal bereits erfüllt, kann der Arzt es sich nicht leisten, noch mehr Patienten zu behandeln, ohne selbst finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Damit sehen Ärzte sich häufig gezwungen, den Patienten in das nächste Quartal zu schieben. Gerade zum Jahresende hin häufen sich diese Fälle.

Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Seien es die Wartezeiten beim Arzt, bei der Terminvergabe oder die Wartezeit, bis die Versicherung in Kraft tritt. Je nachdem, welches Angebot der Versicherungsnehmer wählt, stehen ihm die Leistungen der Kasse zur Verfügung. Manche Angebote beinhalten, dass erst ab einem bestimmten, kumulierten Betrag alle Leistungen ausgeschöpft werden können, d. h. sobald z.B. die ersten drei Monatsbeiträge gezahlt sind, übernimmt die Kasse alle Kosten. Andere wiederum greifen direkt nach dem Vertragsabschluss, ohne dass der Versicherungsnehmer lange warten muss. Hier hängt alles vom jeweiligen Tarif ab.

Die Wartezeiten beim Arzt wiederum können dadurch eingeschränkt werden, dass man als Mitglied einer privaten Krankenkasse das Recht hat, Ärzte aufzusuchen, die nur Privatpatienten annehmen. Da nur ein vergleichsweise geringer Prozentsatz aller Deutschen privat versichert sind, ist ein privatärztliches Wartezimmer oft wesentlich leerer als das eines Kollegen für alle Kassen. Auch die Vergabe von Terminen wird anders geregelt. Als Privatpatient kann man auf Wunsch eine Erinnerung vom Arzt erhalten, sobald eine Vorsorgeuntersuchung ansteht. Da diese Erinnerungen langfristig im Voraus verschickt werden, kann der Versicherte Termine erhalten, bevor der Zustand akut wird, so dass auch diese Wartezeit wegfällt. Wie stets bei der privaten Krankenversicherung hängt es stets von dem jeweilig gewählten Angebot ab.