Ein wesentlicher und offenkundiger Unterschied zwischen der GKV und der PKV liegt darin, das die PKV nur freiwillige Mitglieder aufnimmt und hier auch nicht dazu verpflichtet ist, jeden Antrag auch anzunehmen, die GKV steht hier hingegen für jedermann grundsätzlich offen. Bevor man Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden kann, muss vorerst die Voraussetzung erfüllt werden, dass hierbei keine Versicherungspflicht entsteht. Die PKV hingegen kann bestimmte Leistungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag ausschließen, oder auch den Vertrag vollständig ablehnen.
Auch hat die PKV die Option Risikozuschläge zu erheben, hieraus resultiert somit ein weiterer Unterschied. Während die GKV ihre Beiträge aus dem jeweiligen Einkommen kalkuliert, so kalkuliert die PKV hier ihre Beiträge risikogerecht. Die GKV erhebt den jeweilig bestimmten Prozentsatz des Einkommens und dem jeweiligen Beitragssatzes als Beitrag. Die PKV ermittelt unter verschiedenen Faktoren das jeweilige Kostenrisiko und errechnet hierdurch die Höhe des jeweiligen Beitrages. Hier wird vor allem abgeklärt, in welchem gesundheitlichen Zustand sich der zu Versichernde vor Vertragsabschluss befindet, auch wird hier die Frage des Geschlechts wesentlich sein. Abhängig wird die Höhe des Beitrages auch vom jeweiligen Alter der zu versichernden Person.
Das Beste ist hier bei der PKV, das der Kunde hier wesentlich daran mitwirken kann, wie hoch der letztliche Versicherungsbeitrag und der Leistungsumfang ausfallen wird. So ist es dem Versicherungsnehmer hier gestattet, sich durch eine gewisse Vereinbarung zur Selbstbeteiligung die Beitragshöhe zu senken. Hier hat der Versicherte die Chance, sein Leistungspaket anhand seiner persönlichen Bedürfnisse mitgestalten. So zu sagen arbeitet die PKV nach dem Kosten Erstattungsprinzip und die GKV arbeitet mit dem Sachleistungsprinzip.
Die GKV rechnet die erbrachten Leistungen mit dem jeweiligen der hier die Leistungen auch erbracht hat, so ist der Versicherte gebunden und muss immer zu der Stelle gehen, mit der die GKV auch einen Vertrag hat. Geht hier der Versicherte zu einer anderen Institution, zum Beispiel zu einem Heilpraktiker, so muss der Versicherte hier seine Kosten selber tragen, denn hier übernimmt die GKV keinerlei Kosten. Hier arbeitet die PKV mit dem Kosten Erstattungsprinzip, dies heißt im Endeffekt, dass hier die tatsächlichen Kosten die anhand einer Rechnung eingereicht werden oder durch Belege rückwirkend an den Versicherten erstattet werden.
Durch dieses Prinzip hat der Versicherte hier eine vollwertige frei Krankenhaus sowie Arzt Auswahl und kann somit die medizinisch notwendigen Maßnahmen individuell abstimmen. Der Patient bleibt hier als Vertragspartner gegenüber dem Arzt immer zahlungspflichtig, auch wenn die PKV die Kostenübernahme einmal ablehnen sollte. In der GKV ist es jederzeit möglich, Kinder sowie den Ehepartner in einer Familienversicherung kostenfrei mit zu versichern. Bei der PKV handelt es sich hier um eine ganz individuelle Versicherung, dies bedeutet hier bekommt jeder Versicherte einen ganz eigenen Versicherungsvertrag. Somit wird für jeden einzelnen Versicherten ein separater Beitrag fällig. Dies bedeutet das hier Kinder und Ehepartner ihren eigenen Beitrag zahlen müssen und es somit hier keine Familienversicherungen gibt die eine Mitversicherung für Familienangehörige in einem Beitragspaket anbietet.