Private Krankenversicherung Testsieger, PKV Testsieger

Es gibt zwei verschiedene Varianten der Krankenversicherung. Man unterscheidet sie zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Testsieger der privaten Krankenversicherung. Beide Varianten der Versicherung sind Personenversicherungen. Die gesetzliche Krankenkasse ist die bekannteste. Mit einem festen Satz von 15,5 Prozent wird sie seit dem 01.01.2009 vom Bruttoeinkommen berechnet und zu 50% vom Arbeitnehmer und zu 50% vom Arbeitgeber direkt an die zuständige Krankenkasse gezahlt.

Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse deckt kostenfrei alle Behandlungen durch zugelassene Kassenärzte ab. Die Abrechnung erfolgt zwischen Arztpraxis und zuständiger Krankenkasse. Es wird ein Festbetrag für Arzneimittel übernommen, die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt der Kassenpatient.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Leistungsumfang gesetzlich festgelegt und wird von Zeit zu Zeit angepasst. Diese beinhaltete zuletzt einen begrenzten Auslandsschutz, einen festgesetzten Brillenglaserstattungsbetrag, die Übernahme von Fahrkosten mit einem Selbstbeteiligungsanteil, bei der Kiefernorthopädie die Übernahme der Selbstbeteiligung bei erfolgreicher Behandlung und 70% Krankengeld vom Bruttoeinkommen bis maximal 90% des Nettoeinkommens. Bei einem Krankenhausaufenthalt ist die Unterbringung nicht frei wählbar und entspricht der allgemeinen Pflegekasse mit der Standardbehandlung des zuständigen Arztes.

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist ein Wechsel aufgrund verschiedener Beiträge oder Leistungen möglich. Die Familie ist in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Um die Familie optimal zu versorgen ist der Testsieger der Krankenzusatzversicherung möglich. Der Kassenpatient erhält mit dem Testsieger der Krankenzusatzversicherung den Status eines Privatpatienten. Die durch die gesetzliche Krankenkasse zu tragenden Kosten werden durch den Testsieger der zusätzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Testsieger der Krankenversicherung zeichnet sich durch ihre Flexibilität aus und sollte dem persönlichen Bedarf des einzelnen entsprechen.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Angestellten bis zu einem Einkommen von 3.562,50 Euro (Stand 2009) im Monat. Selbstständige und freiberuflich tätige Menschen haben ein individuelles Wahlrecht. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe der Krankenkassenbeiträge fest und gibt an, bis zu welchem Einkommen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden. Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungsgrenze. Diese wurde im Jahre 2003 von der BBG abgekoppelt.

Grundsätzlich gilt: Man kann in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn man nicht unter die Versicherungspflicht fällt. Das gilt einkommensunabhängig für selbstständig Tätige. Selbstständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker) können spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung abschließen. Ausnahmen gelten auch hier: selbständig tätige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze weicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab.