Der Standardtarif gilt in der Regel für Personen die hier ihren Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung verloren haben, oder für Personen, die noch nie eine Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Aufgrund der persönlichen Historie jeder einzelnen zu versichernden Person müssen Standardtarife zugeordnet werden. Hier zu zählen unter anderem Selbstständige Personen. Hier sind alle privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, den betreffenden Personen den modifizierten Standardtarif anzubieten.
Natürlich ist es hier für die Personen, die diesen Tarif nutzen können sehr sinnvoll und auch wichtig, hier vorab einen Versicherungsvergleich durchzuführen bevor sie sich letztendlich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Im wesentlichen entsprechen die Leistungen des Tarifes denen der gesetzlichen Krankenkassen. Niemand darf von der privaten Krankenversicherung abgelehnt werden, der Anspruch auf Aufnahme hat. Auch dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden ablehnen, aufgrund seines Gesundheitszustandes, hier sind Risikozuschüsse oder Zuschläge unzulässig. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung sind hier das Geschlecht sowie das Alter des Versicherten, eine Altersbeschränkung gibt es hier allerdings nicht.
Hier ist auch wie bei den gesetzlich versicherten eine Recht auf ärztliche Behandlung gewährleistet, hierfür sorgen die kassenzahnärztlichen wie auch die kassenärztlichen Vereinigungen. Das Ziel des modifizierten Standardtarifs ist es hier vor allem, die Anzahl der nicht versicherten Personen zu reduzieren. Wer also in eine private Krankenversicherung eintritt und den Standardtarif wählt, muss hier nicht befürchten, hohe Zuzahlungen leisten zu müssen um behandelt werden zu können. Durch den in den entsprechenden Gebührenordnungen festgelegten Höchstsatz wird dies sichergestellt. Der Standardtarif wurde am 01.Januar 2009 durch den Basistarif abgelöst.
Der Basistarif bietet dem Versicherten die Chance hier jederzeit wechseln zu können, dieser steht auch den gesetzlich versicherten Personen offen. Auch Personen die Vorerkrankungen haben, dürfen hier beitreten, die Versicherung darf hier den Beitritt nicht verwehren, auch wenn die Gesellschaft hier den Beitritt aufgrund ihrer Aufnahmerichtlinien eigentlich ablehnen würde. Freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich auch in die private Krankenversicherung beizutreten. Die PKV Versicherten Mitglieder haben ab den 01. Januar 2009 für die Gesamtdauer von sechs Monaten das Recht, hier in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl zu wechseln.
Ab dem 55sten Lebensjahr besteht in bestimmten Fällen dann ein Wechselrecht in den Basistarif. Im Rahmen des Basistarifs haben die Versicherten nur einen Anspruch auf Kassenleistungen und ist somit fast gleichgestellt mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Der höherwertige Versicherungsschutz, wie er im eigentlichen Sinne der privaten Krankenversicherung gedacht ist, besteht hier im Basistarif nun nicht mehr. Das bedeutet im Endeffekt das der Basistarif hier den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen folgt und die betrifft auch die vielfältigen Leistungsreduzierungen.
Aber trotz der hier eigentlich gleich bleibenden Leistungen wie sie die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht, besteht hier für die Prämien Zahlung kein Anspruch auf eine Familienversicherung. Hier finden auch keine Kopplungen mehr an der Beitragshöhe durch das Einkommen statt. Für Mehrleistungen muss hier zusätzlich gezahlt werden. Man sollte auf alle Fälle vor einem Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen überprüfen, ob dies wirklich ein Vorteil wäre, denn so geht auch der Vollversicherungsschutz als Privatpatient verloren.
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