Die Praxisgebühr wird auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von November 2003 erhoben. Sie beträgt zehn Euro pro Quartal und muss vom Patienten geleistet werden, wenn er einen Arzt, den Zahnarzt oder auch einen Psychotherapeuten aufsucht. Auch wenn ein Patient den Notdienst in Anspruch nimmt, muss die Praxisgebühr geleistet werden. Da Notdienst, Arzt und Zahnarzt zu verschiedenen Behandlungsklassen gehören, muss die Praxisgebühr bei allen unabhängig geleistet werden. Das bedeutet, dass ein Patient, der im selben Quartal zum Hausarzt und zum Zahnarzt geht und obendrein in die unglückliche Situation kommt, den Notdienst in Anspruch nehmen zu müssen, drei Mal zehn Euro bezahlen muss.
Eingeführt wurde die Praxisgebühr aus verschiedenen Gründen. In Sachen Arztbesuche liegt Deutschland weltweit an der Spitze. Nur in Japan kommt ein Bürger im Jahr auf die gleiche Anzahl von Arztbesuchen wie ein durchschnittlicher Deutscher. Ein Ziel der Praxisgebühr war es also, die deutschen Bürger zu mehr Eigenverantwortung zu erziehen. Es wurde davon gesprochen, dass manche Arbeitnehmer sich wegen Bagatellen überdurchschnittlich oft krank melden. Nicht jeder blaue Fleck und jeder Kratzer muss unbedingt von einem Arzt behandelt werden. Die Praxisgebühr sollte also für mehr Eigenverantwortung sorgen. Hinzu kamen die steigenden Kosten für die Behandlung durch Fachärzte, die nicht in jedem Fall nötig waren. Daher sprach man sich dafür aus, zunächst den kostengünstigeren Hausarzt zu konsultieren, der feststellen konnte, ob ein Facharzt benötigt wurde oder nicht.
Auch versprach man sich von der Gebühr eine finanzielle Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung.Trotz ihres irreführenden Namens kommt die Praxisgebühr nicht dem jeweiligen Arzt zugute. Sie wird zwar mit dem Arzthonorar verrechnet, muss aber der jeweiligen Krankenkasse zugeführt werden. Erst die Kassenärztliche Vereinigung berücksichtigt die Praxisgebühr, um dem Arzt sein angemessenes Honorar zu zahlen Daher sprechen sich Kritiker immer wieder dafür aus, sie in „Kassengebühr“ umzubenennnen. Insbesondere viele Ärzte selbst gehören zu den Gegnern der Praxisgebühr. Sie hat den unbestreitbaren Nachteil, dass sie gerade finanziell schwächere Patienten von Arztbesuchen abschreckt, was für sie gesundheitliche Spätfolgen haben kann. Hinzu kommt, dass durch die Praxisgebühr der bürokratische Aufwand für die Ärzte stark erhöht wird.
Abgesehen davon, dass sie Quittungen ausstellen und uneinsichtige Patienten zeitaufwendig beraten müssen, kommt für sie noch das Problem hinzu, mit einem Schlag mehr Geld in der Praxis zu haben. Um sich vor Einbruch zu schützen, müssen daher viele Ärzte erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und sich z. B. einen Safe anschaffen, um das Geld sicher zu lagern. Die Praxisgebühr kann allerdings nur von Patienten verlangt werden, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Nicht zu Unrecht nennen viele Kritiker sie eine Leistungskürzung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Immerhin muss der Beitrag von den Patienten und bürokratische Aufwand von den Ärzten geleistet werden, ohne dass eine der beiden Parteien dafür erhöhten Service in Anspruch nehmen kann. Ähnlich verhält es sich mit der Zuzahlung für Medikamente.
Privat Versicherte hingegen müssen sie nicht leisten. Bei ihnen sind die Leistungen durch ihren jeweiligen Beitrag festgeschrieben. Diese beiden Faktoren – Praxisgebühr und Zuzahlung – bewegen viele Betroffene, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken. Es lohnt sich in jedem Fall, das Preis-Leistungsverhältnis der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.
Praxisgebühr PKV, Praxisgebühr in der Privaten Krankenversicherung
