Mit dem neuen Gesundheitsfond ab dem 01. Januar 2009 wird eine neue Gesundheitsreform eingeführt, hierdurch wird sich einiges ändern bei der privaten Krankenversicherung. Hier müssen sowohl gesetzlich versicherte Personen, wie auch die privat Versicherten mit mit einer deutlichen Erhöhung der Beiträge rechnen. Die privaten Krankenversicherungen sind hier ab dem 01. Januar 2009 verpflichtet, für ihre Kunden einen Basistarif anzubieten. Dieser neue Basistarif ersetzt hier so zu sagen den bisherigen Standardtarif und darf somit aller höchstens nur soviel kosten, wie ein Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen.
Hier ist es Voraussetzung das der Versicherte noch zusätzlich eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, das der Basistarif nur ohne Risikozuschläge sowie Leistungszuschläge vereinbart werden kann. Wer also ab dem 01. Januar 2009 keine Krankenversicherung hat und zusätzlich auch in keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, der muss hier falls es zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt kommt nachweisen, das er hierfür eine private Krankenversicherung hat, bei der er mit maximal 5000 Euro selbstbeteiligt ist. Ausnahmen bilden hier nur Verträge, die schon vor dem 01. April 2007 getätigt wurden.
Verträge die nun nach dem Jahreswechsel 2009 abgeschlossen werden, beinhalten hier sogleich die Möglichkeiten, Altersrückstellungen mitnehmen zu können. Diese Möglichkeit der Altersrückstellung hat hier den Nachteil, das sie monatlich mit einer Erhöhung um 10 bis 40 Euro teueren Versicherungsprämien verbunden ist. Alle bereits vorher abgeschlossenen Verträge sehen hier keine Mitnahme der Altersrückstellungen vor. Wer also ab dem 01. Januar 2009 mit der PKV einen Vertrag abschließt, der darf innerhalb der PKV seine Tarife wechseln und kann dabei sogar einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen, wer hier aber bereits vorher in einem leistungsstarken Tarif eingebunden war, und jetzt in den Basistarif wechseln muss aus Kostengründen, der verliert hier somit einen hohen Wert seiner viel angesparten Altersrückstellungen.
Aus Vertrauensschutzgründen bestehen hier geltende Verträge weiter und der Standardtarif wird verbessert. Wer hier bisher noch nicht versichert war weder gesetzlich noch privat, wird in dem bestehenden System versichert, dem er hier aufgrund seiner Tätigkeit zugeordnet werden kann. Für nicht versicherte Auslands Rückkehrer , die keinen Zugang zu einer gesetzlichen Krankenkasse haben bedeutet dies das sie sich hier ab dem 01. Januar 2009 im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern können.
Privat versicherte die im Volltarif versichert sind, können bis 30.06.2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung je nach Wahl wechseln. Wer hier über 55 Jahre alt ist, hat hier die Möglichkeit auch danach noch zu wechseln. Allerdings ist hier anzumerken, das dieser Wechsel nur in den Basistarif der bisherigen privaten Krankenversicherung möglich ist. Nicht versicherte Personen, die aber vorher schon in einer privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2007 im Standardtarif versichert waren, werden automatisch zum 01. Januar 2009 in den neuen Basistarif überführt.
Freiwillig Versicherte die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sie über drei Jahre hinweg hintereinander über die Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Berechtigte können hier ab dem 01. Januar 09 innerhalb von 6 Monaten in den Basistarif wechseln.