Leistungspakete in der PKV, Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich ist das mit ja zu beantworten. Die privaten Krankenversicherungen haben im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenversicherungen ein größeres Leistungspaket, welches sich der Versicherte auch selbst aussuchen kann. Die gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV, halten lediglich den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungsumfang ein. In der PKV ist man freiwillig versichert. Darum kann das Leistungspaket entsprechend ausgesucht werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nicht nach dem Gehalt sondern nach dem Umfang und der Art der ausgewählten Leistungen des Versicherten. Es gibt rund 45 Versicherungsgesellschaften, die eine private Krankenversicherung anbieten. Dieser enorme Wettkampf der Anbieter bringt dem Kunden den Vorteil, dass die Beiträge mitunter wesentlich niedriger sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Einige Punkte im Leistungspaket können sein: eine Erstattung von Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlung bis 100%, eine Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, die Erstattung von Kosten bei sehr teuren oder alternativen Heilmethoden oder eine freie Arztwahl. Das sind nur Beispiele, wichtig ist, was für den Versicherten tatsächlich in Frage kommt und auch was er sich leisten kann. Das Leistungspaket ist mit dem Berater genau abzusprechen und individuell anzupassen. Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten der privaten Krankenversicherung: die private Vollversicherung, die private Krankenzusatzversicherung und die private Teilversicherung. In der privaten Vollversicherung ist der Versicherte (wenn er die Aufnahmekriterien erfüllt), wie der Name schon sagt, voll versichert. Mehr zu dem Thema Krankenversicherung finden Sie hier:

Alle Krankheitskosten für stationäre und ambulante medizinische Behandlungen können nach Leistungspaket zu 100% oder teilweise abgedeckt werden. In der privaten Krankenzusatzversicherung lassen sich umfassende Leistungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Alle in der GKV Versicherten können diese Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Eine private Teilversicherung übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Fürsorgepflicht bei Beamten (und Beamtenanwärtern) einen Teil von den Kosten. Damit wird jener Teil der Krankheitskosten abgedeckt, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Neu seit Januar 2009 ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung. Das ist ein der gesetzlichen Krankenversicherung angepasster Tarif, der sich gravierend von den sonstigen Leistungen in der PKV unterscheidet. Denn der Basistarif ist gleichzusetzen mit dem Leistungen in der GKV, das heißt Umfang, Art und Höhe der Leistungen sind mit den entsprechenden Leistungen in der GKV gleichzusetzen. Ergo besteht auch kein Höherschutz wie in der privaten Krankenversicherung normal üblich.

Allerdings stößt der Basistarif nicht nur auf positive Resonanz. Denn es wird voraussichtlich zu Deckungslücken kommen, die dann von den Bestandsversicherten zu decken sein werden. Der Basistarif wurde geschaffen, damit alle Deutschen die Möglichkeit haben sich zu versichern. Vor Abschluss einer jeden privaten Krankenversicherung, egal welchen Tarif oder welches Leistungspaket der Versicherte wählt, sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, denn im Falle einer Falschangabe kann es im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Manche Versicherungsgesellschaften fordern auch einen ärztlichen Gesundheitscheck. Im Basistarif muss jeder Kunde angenommen werden. Der Beitrag errechnet sich folgend aus dem Umfang des Leistungspaketes, des Alters, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Selbstbeteiligung. Interessant ist die Beitragsrückertstattung die einige Versicherer anbieten, wenn keine Leistungen in einem bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden.