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Der demographische Wandel bringt weit reichende Folgen mit sich. Besonders für das Wirtschaftssystem sowie für das Sozialsystem birgt das ansteigende allgemeine Alter der Gesellschaft erhebliche Schwierigkeiten. Ganz extrem steht hierbei die problematische Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme Deutschlands, die aufgrund der gesellschaftlichen Überalterung äußerst besorgt beobachtet wird, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Denn der Einfluss des demographischen Wandels auf die Sozialversicherungssysteme ist erheblich.

In der heutigen Zeit ist inzwischen jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre. Diese Zahl wird weiterhin ansteigen, so dass man davon ausgehen kann, dass im Jahre 2030 jeder dritte Bürger zu den über Sechzigjährigen gehört. Gleichzeitig wird auch die Zahl der über Achtzigjährigen bis 2030 um nahezu 90 % zunehmen. Im Gegensatz dazu erwartet man bis zum Jahr 2030 einen Rückgang der Gesamtbevölkerungszahl um 10 %. Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Private Krankenversicherung muss sich mit der schwierigen Situation, die diese Entwicklung mit sich bringt, auseinander setzen.

Beide Krankenversicherungssysteme arbeiten mit unterschiedlichen Finanzierungsverfahren:

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem so genannten Umlageverfahren. Das heißt, die gesamten anfallenden Kosten müssen von den laufenden Einnahmen der Beitragszahlungen in vollem Umfang finanziert werden. Dies ist deshalb problematisch, da diese Art der Finanzierung nur so lange funktioniert, wie es genügend Beitragszahler gibt. Zudem muss in Anbetracht der aktuellen Entwicklung, eine immer geringer werdende Zahl jüngerer Versicherungsnehmer die Kosten für einen immer größer werdenden Kreis von Älteren Versicherten mit tragen.

Im Gegensatz zur GKV arbeitet die Private Krankenversicherung nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Bei diesem Finanzierungsmodell wird bei der Kalkulation des Beitragssatzes auch eine, mit höherem Lebensalter einhergehende, ansteigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen berücksichtigt.

Auf diese Art gelingt es der PKV, Alterungsrückstellungen zu bilden und anhand dieser, Vorsorge für die Zukunft zu betreiben. Dieses finanzielle Polster, dass auf diesem Weg geschaffen wird, wird dann von entscheidender Wichtigkeit sein, wenn sich immer mehr alte Menschen im Ruhestand befinden und sich gleichzeitig einer immer kleiner werdenden Zahl von Menschen im erwerbstätigen Alter gegenüber sehen. Mitglieder der Privaten Krankenversicherung sind dementsprechend besser für die Zukunft ausgerüstet als gesetzlich Krankenversicherte.

Der erhebliche Vorteil dieses Verfahrens der PKV ist der Umstand, dass die älteren Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht auf die Beiträge und die Zahlungsfähigkeit der jungen Mitglieder angewiesen sind. Im Prinzip bringt daher jeder Jahrgang der Versicherten die entsprechenden Kosten für seinen Jahrgang auf. Teile der Beitragszahlungen aus jungen Jahren werden verzinslich angelegt und unterliegen der Aufgabe, die steigenden Leistungen im höheren Lebensalter zu finanzieren. Diese Alterungsrückstellungen beliefen sich zum Ende des Jahres 2002 bereits auf ca. 76 Mrd. Euro.

Somit verschafft sich die Private Krankenversicherung mit den Rücklagen die Möglichkeit, auch in Zeiten des demographischen Wandels, sprich höhere Gesundheitsausgaben durch demographische Alterung und niedrigere Einnahmen, den Beitragssatz konstant zu halten. In jüngeren Jahren werden dafür höhere Beiträge verlangt als den altersadäquaten Gesundheitskosten entsprechen würde. Die daraus resultierenden Rücklagen, die dann verzinst werden, dienen später zur Senkung der Beitragssätze im Alter.