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In der Regel ist es einfach ein Kind in der PKV (private Krankenversicherung) zu versichern. Ob es allerdings möglich ist, das Kind in der PKV (private Krankenversicherung) zu versichern, bestimmt nicht das versicherte Elternpaar sondern der Gesetzgeber. An sich muss das Kind dort versichert werden, wo das höchste Einkommen bezogen wird. Ob das Mutter oder Vater ist, ist nicht relevant. Bei Alleinerziehenden wird das Kind bei der entsprechenden Krankenversicherung des alleinerziehenden Elternteils versichert. Oft ist es so, dass der besser verdienende Elternteil auch schon in der PKV (private Krankenversicherung) ist. Wenn das Kind das Licht der Welt erblickt, muss im Zeitraum von 2 Monaten der Antrag an die Versicherungsgesellschaft gestellt werden.

Ist der in der privaten Versicherung versicherte Elternteil bereits 3 Monate in der PKV versichert, kann der Antrag auch rückwirkend ab Geburt des Kindes gestellt werden. Es findet in diesem Fall keine Gesundheitsprüfung statt, das Leistungspaket des Kindes umfasst dieselben Tarife wie die des versicherten Elternteiles. Will man für seinen Sprössling bessere Leistungen im Vertrag, können Zuschläge verrechnet werden. Ebenfalls kann das Versicherungsunternehmen Zuschläge fordern, wenn das Kind erst nach der zweimonatigen Frist bei einem anderen privaten Versicherer gemeldet wird. Sogar eine Ablehnung ist möglich und die Gesundheitsprüfung ist dann Pflicht.

Es ist also unbedingt erforderlich, die Fristen und Bedingungen einzuhalten, sonst wird es kompliziert und möglicherweise auch teuer. Die Kosten für eine Kinderversicherung in der PKV (private Krankenversicherung) können sehr hoch sein, wenn man die Berechnungen falsch anstellt. Es kommt auch im Falle des Kindes auf einen eventuellen Eigenanteil an. Der Versicherungsschutz sollte aber keinesfalls zu niedrig gewählt werden. Am besten wählt man einen Kindertarif mit Top-Schutz. Hier ist alles versichert, inklusive Krankenhaustagegeld. Die Kosten für einen Kinder-Versicherungsschutz liegen ganz unterschiedlich zwischen 80 und 150 Euro und mehr im Monat.

Es ist wichtig, die Tarife gut auszusuchen, das Kind ist schließlich viele Jahre in der Versicherung. Wenn die Eltern Anspruch auf Beihilfe haben, können die Kosten teilweise aufgefangen werden.Ist ein Elternteil beispielsweise beihilfeberechtigt weil er Beamter ist, profitiert das Kind auch von diesem Status. Denn für diese Kinder muss nur der anteilige Versicherungsschutz bezahlt werden, der restliche Anteil wird durch den Beihilfeanspruch gedeckt. Eine weitere Verringerung der Kosten könnte ein Arbeitgeberzuschuss sein, denn dieser gilt auch gleichzeitig für das versicherte Kind. Dabei bezahlt der Arbeitgeber den Zuschuss bis zum durchschnittlichen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Natürlich gibt es viele Überlegungen, ob es sinnvoll ist, wenn auch anders möglich, sein Kind in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Auf jeden Fall ist es so, dass auch das Kind den Status des Privatpatienten einnimmt und entsprechend behandelt wird. Arztbesuche als Beispiel sind sicher sehr viel angenehmer für das Kind und auch die Eltern, wenn man an die überfüllten Kinderarztpraxen denkt. Ist es vom Gesetzgeber her nicht möglich, das Kind in der PKV (private Krankenversicherung) zu versichern, besteht immer die Möglichkeit, wie bei Erwachsenen auch, Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Damit lassen sich die wichtigsten Leistungen wiederum auch für das Kind optimal abdecken.