Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat je nach gegenwärtigem Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat versichert) verschiedene Fristen und Regelungen einzuhalten.
Gesetzlich versicherte Angestellte
Lag das Bruttoeinkommen des Angestellten im Jahr 2003 über der zu dem Zeitpunkt gültigen Pflichtversicherungsgrenze von brutto 45.900 Euro im Jahr, kann ein Wechsel in die PKV jederzeit erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten jeweils zum Monatsende. Beispiel: kündigt der Angestellte die gesetzliche Versicherung Ende Jänner, ist er mit 1. April in der privaten Krankenversicherung versichert. Wenn das Bruttoeinkommen allerdings erst ab dem Jahr 2004 die Mindestpflichtversicherungsgrenze erreicht hat, kann der Angestellte die Versicherung nur jeweils am 1. Januar eines Jahres wechseln und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn seit der Gesundheitsreform 2007 hat der Bundestag beschlossen, dass kein sofortiger Wechsel in die private Krankenkasse mehr möglich sein kann. Es gilt die Fristen einzuhalten und zudem die Mindestverdienstgrenze. So kann beispielsweise ein Angestellter mit der im Jahr 2007 die Verdienstgrenze von 47.250 Euro brutto jährlich erreichte mit 1. Januar 1010 in die PKV wechseln, eine Wartefrist von 3 Jahren muss eingehalten werden.
Freiberufler und Selbständige
Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, kann jederzeit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Es gilt hier eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn die derzeitige Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, ist es möglich, in einer nur vierwöchigen Kündigungsfrist die Versicherung zu wechseln. Als Kündigungszeitpunkt ist der erste Tag des Monats anzusetzen in dem die jetzige Versicherung des Satz erhöht.
Der Berufsstart
Wenn gleich nach der Ausbildung oder dem Studium ein Angestelltenverhältnis begonnen wird, ist Derjenige zwingend drei Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das gilt auch dann, wenn er sofort über die aktuelle Verdienstgrenze von brutto 48.600 Euro im Jahr kommt. Erst im Januar des vierten Jahres kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung stattfinden.
Bereits in der privaten Krankenversicherung versicherte Personen müssen sich bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung nur an die regulären Kündigungsfristen halten. Diese unterscheiden sich allerdings bei den Versicherungsanstalten. Die meisten privaten Versicherungen sind mit Ende Jahr kündbar, manche Versicherungen können nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Einzuhalten in eine unbedingte Kündigungsfrist von drei Monaten, die bei allen Versicherungen gleich ist. Wichtig ist es auch, die Mindestvertragsdauer einzuhalten, denn erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung nach Mindestvertragsdauer entfällt, wenn sich die Beiträge ändern, das heißt sie fallen oder steigen.
Wenn sich also die Beiträge der privaten Krankenversicherung heben oder senken, ist es jederzeit möglich, die Versicherung zu wechseln. Denn es gilt ein besonderes Kündigungsrecht. Die Kündigung ist dann rechtskräftig, wenn die Versicherung die Beiträge ändert. Wichtig ist es, hierbei zu beachten, dass die Kündigungsfrist sehr eng bemessen ist. Nur vier Wochen bleiben Zeit, um die Versicherung zu kündigen und in eine neue, in dem Fall bessere Versicherung, zu wechseln.