Bevor ein Vertrag mit der privaten Krankenversicherung geschlossen wird, werden dem Versicherungsnehmer verschiedene Fragen gestellt. Schließlich muss der Vertrag exakt auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sein. Außerdem kommen je nach Ansprüchen und Bedürfnissen des Kunden eventuell auch mehrere Anbieter in Frage. Hier gilt es gezielt das Angebot zu finden, das diesen Ansprüchen und Bedürfnissen optimal entspricht. Das ist allerdings nur möglich, indem der Versicherungsnehmer offen und ehrlich Auskunft über seinen momentanen Zustand gibt. Zu diesem Zweck wird ihm ein Antragsformular vorgelegt, in dem u. a. Fragen zur Gesundheit gestellt werden. Darin wird der Kunde gebeten, seinen aktuellen Gesundheitszustand so exakt wie möglich zu beschreiben.
Auch bereits ausgeheilte Krankheiten und Verletzungen der letzten Jahre werden abgefragt. Dabei geht es der privaten Krankenversicherung hauptsächlich darum, den Gesundheitszustand des Kunden über die Jahre hinweg im Voraus bestmöglich einzuschätzen. Aus dieser Einschätzung errechnet sich die voraussichtliche Leistung der Krankenkasse und somit auch der jeweilige Beitrag des Versicherungsnehmers.
Wurde eine Krankheit vor dem Abschluss des Vertrages diagnostiziert, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie anzugeben, selbst wenn er zur Zeit nicht in Behandlung ist oder sie bereits ausgeheilt scheint. Immerhin ist es möglich, dass die Krankheit verschleppt wird oder eine Verletzung doch nicht völlig verheilt ist. Sollten dann Spätfolgen auftreten, ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Krankheit bereits vorher angezeigt hat. Schließlich tritt der Versicherungsschutz erst in Kraft, wenn der Vertrag abgeschlossen ist. Folgeschäden aus nicht angezeigten Krankheiten können sonst im schlimmsten Fall nicht von der Krankenkasse getragen werden.
Wenn alle Krankheiten offen vorliegen, geht es darum, den Beitrag festzulegen. Hierbei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie zum Beispiel Geschlecht, Eintrittsalter, Berufsgruppe und natürlich der allgemeine Gesundheitszustand. Generell sind die Tarife für Frauen höher als die für Männer, was u. a. an der höheren Lebenserwartung liegt. Die Unterscheidung nach Berufsgruppen entsteht dadurch, dass manche Berufe ein höheres Unfallrisiko beinhalten als andere. Die Angehörigen riskanterer Berufsgruppen erhalten daher auf ihren Beitrag noch den so genannten, prozentualen Risikozuschlag, der von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Auf Antrag ist es mitunter möglich, ihn zu reduzieren. Angehörige des öffentlichen Dienstes hingegen können bei der privaten Krankenversicherung oft mit Vergünstigungen rechnen.
Der Gesundheitszustand ist auch wichtig, um die Leistungen der privaten Krankenkasse genau zu ermitteln. So gibt es bei einigen Vorerkrankungen gewisse Einschränkungen der jeweiligen Leistungen. Bei der Leistungsstaffelung zum Beispiel gibt es, wie der Name schon sagt, eine begrenzte, gestaffelte Erstattung innerhalb der ersten Versicherungsjahre. Werden im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart, bedeutet das für den Kunden, auf gewisse Leistungen, meistens Behandlungskosten für bestimmte Krankheiten, keinen Anspruch zu haben. Mitunter kommt es leider vor, dass aufgrund des Gesundheitszustands des Interessenten der jeweilige Beitrag inklusive der Risikozuschläge so hoch wäre, dass die private Krankenversicherung von einem Beitritt abraten muss.
Es ist daher durchaus im Interesse der Versicherungsnehmer, gleich zu Beginn alle auftretenden Gesundheitsfragen der Wahrheit gemäß zu beantworten. Nur so kann ein wirklich guter Service und ein individuell zugeschnittener Versicherungsschutz gewährleistet werden.
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