Diese Frage kann prinzipiell mit ja beantwortet werden. Zu unterscheiden ist zwischen einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Geld Rückerstattung. Eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung entsteht im Falle einer Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Versicherten im vorangegangenen Jahr. Dabei gibt es drei Arten des Überschusses: den festgeschriebenen, in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehaltenen, Anspruch - unabhängig vom Geschäftsergebnis. Diese Art der Beitragsrückertstattung ist eher untergeordnet.
Dann gibt es die Überschussmittel, die unabhängig vom Erfolg des Unternehmens dem begünstigten Personenkreis gutgeschrieben werden müssen. Und weiters die dritte Möglichkeit, die Überschussmittel aus der Pflegepflichtversicherung, über die das Unternehmen ebenfalls nicht frei verfügen kann. Für alle drei Überschussarten kommen bereits vorgegebene Verwendungsarten zu Tragen. Anders die erfolgsabhängige Betragsrückerstattung: diese wird aus Überschüssen errechnet, die zum Teil aus den überrechnungsmäßigen Zinserträgen auf die Vermögensanlagen oder aus dem Ergebnis des Versicherungsgeschäftes entstehen.
Welche Form der Beitragsrückerstattung die PKV (private Krankenversicherung anbietet, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Junge Versicherungsunternehmen haben noch kein genügendes Vermögen gebildet, um in den ersten Jahren bereits eine Beitragsrückerstattung in den Vertrag einzubauen. Es ist ratsam, sich seinen Versicherungsvertrag eingehend durchzusehen und etwaige Fragen bezüglich der Beitragsrückerstattungsmöglichkeiten mit dem Berater abzusprechen. Die Beitragsrückerstattung kann, wenn sie im Vertrag verankert ist, wie folgt verrechnet werden: mit einer Barausschüttung mit konstanten jährlichen Beträgen (auf den gesamten, schadensfreien Versicherungsvertrag), mit einem Einmalbetrag, der zu einer dauerhaften Beitragssenkung verwendet wird oder zur Minderung von eventuellen notwendigen Beitragserhöhungen, und mit einem Bonussystem das für eine dauerhafte Beitragssenkung angewendet wird (bieten nur wenige Versicherer an).
Meist bieten die Privatversicherer eine Mischung zwischen Direktauszahlung und Einmalbeiträgen für eventuelle Beitragssenkungen oder eine Minderung von eventuellen Beitragserhöhungen an. Eine Direktzahlung kann in verschiedenen Formen angewandt werden: mit einer gleich bleibenden Direktauszahlung jedes Jahr, angepasst auf den gesamten schadensfreien Versicherungsvertrag und einzelne Versicherte sowie Tarife, mit einer unterschiedlich hohen Auszahlung (innerhalb des ambulanten, stationären Tarifs sowie Summentarifs), mit einer progressiven Steigerung der Beitragsrückerstattung bei mehrjähriger Schadensfreiheit und einer Bonusgewährung für eine Beitragsreduzierung auf Dauer.
Was sich gut anhört wird zunehmend durch gesetzliche Änderungen beeinflusst. So sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Großteil des erwirtschafteten Überschusses für die Altersrückstellung genommen wird. Künftig werden also weniger Mittel für die Beitragsrückerstattung vorhanden sein. Das macht in in verschiedenen Versicherungsgesellschaften bereits bemerkbar. Allerdings bieten die Versicherer die Beitragsrückerstattung in den vorher erwähnten Möglichkeiten an, was zu einer zusätzlichen Attraktivität für einen Wechsel in die PKV (private Krankenversicherung) oder einer Teilversicherung führt. Auch sollten die vom Gesetzgeber eingeschränkten Rückerstattungen nicht nur negativ bewertete werden.
Die Altersrückstellung ist von hohem Wert und zusätzliche Einzahlungen sind sicher als positiv anzusehen. Denn auch in der PKV wird es auf lange Sicht Erhöhungen geben müssen (man bedenke nur die Einführung des Basistarifes). So kann der Versicherte mit ruhigem Gewissen in Sachen Krankenversicherung in die Zukunft schauen. Die Entscheidung ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll, hängt von vielen Faktoren ab. Private Zusatzkrankenversicherungen sind sicher empfehlenswert.