In Deutschland gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, Familienangehörige wie Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei mit zu versichern. Es ist manchmal auch möglich, Stiefkinder und Enkelkinder in diese beitragsfreie Versicherung zu integrieren. Diese spezielle Form der Krankenversicherung wird auch Familienversicherung genannt. Dazu sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. So muss der Familienversicherte der Lebenspartner oder Ehegatte eines bereits gesetzlich Versicherten sein. Außerdem darf sein Gesamteinkommen einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Seit 2009 ist dieser Betrag bei 360,00 Euro im Monat angesiedelt. April 2003 wurden zudem Bestimmungen für Arbeitnehmer einer geringfügigen Tätigkeit (400-Euro-Job) festgelegt. Damit scheiden Beamte von Anfang an aus.
Auch Menschen, die nebenberuflich selbstständig sind, können in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden. Für sie gelten gesonderte Bedingungen. Ihre monatlichen Einkünfte dürfen 355,00 Euro nicht überschreiten. In der Woche dürfen sie nicht mehr als 18 Stunden arbeiten und sie dürfen nicht sozialversicherungspflichtig sein. Allerdings gibt es hier Abstufungen. In diesen Fällen versucht die Krankenkasse, dem jeweiligen Fall gerecht zu werden und sich unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien ein ganzheitliches Bild von der nebenberuflichen Tätigkeit zu machen. Hierbei darf Einkommen nicht mit anderen Leistungen wie Stipendien, BAföG oder Sozialleistungen gleichgesetzt werden.
Für Kinder gelten noch zusätzliche Kriterien, je nachdem, wie alt sie sind. Generell haben sie bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Familienversicherung. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 23. Lebensjahr fort, solange das Kind nicht erwerbstätig ist. Sollte das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren bzw. ein freiwilliges soziales Jahr machen, kann der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr aufrecht erhalten werden. Anders sieht es mit behinderten Kindern aus. Wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und bereits versichert waren, als die Behinderung auftrat, entfällt die Altersgrenze für sie komplett. Für Stiefkinder gibt es gesonderte Regeln. Hier muss festgestellt werden, wer hauptsächlich für den Unterhalt des Stiefkindes aufkommt. Auch die Aufnahme von Enkelkindern wurde vereinfacht.
Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier werden Ehepartner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Das hat verschiedene Gründe. Ein wesentlicher Grund ist die beschränkte Zulassung in die private Krankenversicherung. Jeder Versicherungsnehmer muss verschiedene Kriterien erfüllen, bevor er sich privat krankenversichern kann. Wer als Arbeitnehmer ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze hat (mindestens 48.150 Euro), kann Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Gleiches gilt für Abgeordnete in Landtag und Bundestag, Richter und Beamte. Künstler, Freiberufler und Selbstständige haben ebenfalls das Recht, sich privat zu versichern, egal wie hoch ihr Einkommen tatsächlich ist. Geringfügig Beschäftigte haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder der PKV.
Diese Zulassungsbeschränkungen erlauben eine kostenlose Familienversicherung nicht. Der Ehepartner und eventuelle Kinder müssen also ebenfalls kostenpflichtig privat versichert werden. Wer für seine Kinder dennoch nicht auf die beitragsfreie Famililenversicherung der gesetzlichen Krankenkasse verzichten möchte, hat die Möglichkeit, sie über den Ehepartner gesetzlich versichern zu lassen. Sollte nämlich der Ehepartner die Kriterien zur Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht erfüllen können, bleibt er ohnehin gesetzlich versichert. Damit können Kinder über ihn familienversichert werden. Sollte die ganze Familie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, gibt es unterschiedliche Angebote und Tarife. Hier lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich.
Ehepartner in der PKV, Ehepartner mitversichert, Ehepartner in der Privaten Krankenversicherung
