Chronisch krank in der PKV, Beitragsstabilität PKV, Private Krankenversicherung chronisch krank

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Bei Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer u. a. die Gesundheitsfragen beantworten, die dazu dienen, den im jeweiligen Fall gerechtfertigten Beitrag zu errechnen. Dabei richtet sich das Augenmerk der Krankenkasse auf bereits ausgestandene Krankheiten und Verletzungen des Kunden. Anhand dessen wird versucht abzuschätzen, wie sich die Gesundheit des Versicherungsnehmers im Laufe der Jahre entwickeln wird. Natürlich können hierbei keine Voraussagen für die Zukunft getroffen werden. Zwar ist es möglich, dass ein Versicherungsnehmer ein höheres Erkrankungsrisiko hat als ein anderer, doch andererseits kann jedem Kunden zu jeder Zeit ein Unfall passieren. Als Folgeschaden kann sich eine chronische Krankheit ergeben.

Zu Recht fragen sich daher viele Versicherte, ob sie im Falle einer chronischen Erkrankung höhere Beiträge zahlen müssen. Dies ist nicht der Fall. Dass ein Versicherter nach Abschluss der Versicherung erkrankt, ist ein Risiko, das die Krankenkasse tragen muss. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Versicherte im Vorfeld die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Sollte er der Krankenkasse eine Erkrankung oder Verletzung verschwiegen haben, kann die Versicherung im Nachhinein einen neuen Risikozuschlag erheben. In schwerwiegenden Fällen muss der Versicherte sogar mit einer Vertragskündigung wegen vorsätzlichem Betruges rechnen.

Die Erhöhung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung ist von anderen Faktoren abhängig als chronischer Krankheit. Generell gilt, dass niemals der Betrag einer einzelnen Person angehoben wird, sondern stets der Beitrag für die jeweilige Altersgruppe, falls die Kosten für diese gestiegen sein sollten. Dies muss aber zuvor beantragt und vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Meistens geschieht eine Erhöhung der Beiträge aufgrund verschiedener Einflüsse. Beispielsweise kann es passieren, dass durch den medizinischen Fortschritt neue Behandlungsmethoden entdeckt werden, die teurer sind als andere, die den Patienten aber dennoch nicht vorenthalten werden sollen. Mitunter ändern sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, so dass eine Anpassung stattfinden muss. Neue Gesetze können in die Kalkulation der Beiträge eingreifen bzw. die Kapitalmarkterträge und Zinsen können sich verändern. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen sind von Veränderungen nicht gefeit.

Wenn die Kostenbelastung innerhalb eines bestimmten Tarifes zu hoch wird und die Beitragsstabilität PKV dadurch wegbricht, wirkt sich das auch auf die Beiträge aus. Desweiteren kann es passieren, dass sich innerhalb der Versicherung einzelne Punkte ändern. Ein klassisches Beispiel dabei ist eine veränderte Abgangsordnung, d. h. die Gegebenheiten, um aus der Versicherung auszuscheiden, sei es durch Tod oder Kündigung, werden umgestellt. Ähnlich verhält es sich mit der so genannten Stornoquote. Mit ihr wird eine eventuelle Abwanderung von Versicherten abgefangen. Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten, nämlich dass die jeweilige private Krankenversicherung noch jung und im Wachstum begriffen ist.

Aufgrund der stetig ansteigenden Lebenserwartung kann es durchaus vorkommen, dass Beiträge in den ersten Jahren ungewöhnlich hoch erscheinen. Auch die Inflation spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle in der Festlegung der Beiträge. Wenn sie tatsächlich einmal erhöht werden, besteht für den Versicherten trotzdem immer noch die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen, bevor die Erhöhung in Kraft tritt.