In der Regel ist es der Fall, das die Versicherungsbeiträge in der PKV höher werden, je älter der Versicherte wird. Einer er Gründe hierfür ist, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die Menschen werden in der heutigen Zeit immer älter und neue und teurere Behandlungsmethoden kommen zum Einsatz. Hier kann auch die Tarifpolitik des Versicherers ein weiterer wesentlicher Grund sein, steigen die Beiträge in einem Tarif enorm an, so ist hier eine große Versuchung gegeben, einen neuen Tarif mit günstigeren Beiträgen zu eröffnen. So kommt es dazu das hier alle neu versicherten Personen, die der Gesellschaft beitreten und sich hier versichern werden, sofort mit dem neuen Tarif versichert sind.
Hierdurch werden die Mitglieder des alten Tarifs automatisch im Durchschnitt immer kränker und auch älter, so dass hier die Beiträge steigen, durch diesen Effekt kommen zum alten Tarif keine neuen Mitglieder hinzu und somit bleiben die alten Versicherten in diesem Tarif unter sich. Hier ist es also von enormer Wichtigkeit, vor Beitritt in eine private Krankenversicherung auf die bisherigen Tarifentwicklungen der hier in Frage kommenden Versicherung zu achten. Bei der privaten Krankenversicherung kann der Beitrag im Alter durchaus das dreifache des Einstiegsbeitrages betragen.
Bei der Privaten Krankenversicherung wird bereits in der Beitragsberechnung mit einkalkuliert, das hier im Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu nimmt. Hierfür wird in der privaten Krankenversicherung eine Alterungsrückstellung gebildet. Heute ist schon jeder fünfte Bürger über 60 Jahre alt, schon in 20 Jahren wird dies für jeden dritten Bürger gelten. Hierdurch steigt also automatisch auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verbunden mit den hieraus resultierenden Kosten.
Hier hängen nun die Folgen für die Krankenversicherung vom jeweiligen Finanzverfahren ab. Es gibt hier das Anwartschaftsdeckungsverfahren und das Umlageverfahren. Die private Krankenversicherung muss hier nach deutschem Recht in der Vollversicherung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren arbeiten. Durch dieses Verfahren wird bereits heute eine systematische Vorsorge für das spätere Alter geschaffen. Seit dem Jahre 2000 müssen alle neu versicherten bei der privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag leisten. In der Regel wird hier dieser Zuschlag ab dem 21sten Lebensjahr hin bis zum vollendeten 60sten Lebensjahr berechnet.
Diese hieraus resultierenden Beiträge werden verzinslich angelegt und werden ohne Abzug etwaiger Kosten wieder verwendet, um die Beitragserhöhungen ab dem 65sten Lebensjahr aufzufangen. Durch dieses Verfahren können die Beiträge konstant gehalten werden selbst dann wenn hier die Beiträge im Gesundheitswesen weiter ansteigen. Personen die hier früh, also im jüngeren Alter zur privaten Krankenversicherung kommen bilden somit aus dem Zuschlag mehr Mittel zur Finanzierung der Beitragsentlastung im Alter als die Personen die ab dem 50sten Lebensjahr der privaten Krankenversicherung beitreten.
Die Alterungsrückstellung dient hier also als eine Art Reserve die in den jungen Jahren aufgebaut wird, um hier im Alter den laufenden und steigenden Leistungsbedarf zu decken. Die gestiegenen Lebenserwartungen in der Bevölkerung verursachen höhere Kosten, die hier mit der höheren Alterungsrückstellung aufgefangen werden müssen.