Wer die Entwicklung der Kosten von Krankenversicherungen über einige Jahre hinweg verfolgt, bemerkt schnell, dass sie nicht konstant bleiben. Ständig kommen neue Behandlungsmethoden hinzu, die allerdings kostspieliger sind als die herkömmlichen Methoden. Neue Medikamente kommen auf den Markt, die zuvor noch nicht zugelassen waren. Menschen werden älter als noch vor wenigen Jahren und benötigen über längere Zeit hinweg umfassendere Versorgung als zuvor. Durch die Inflation steigen die Preise, Löhne werden angeglichen. Wer all diese Entwicklungen im Auge behält, kann mit Sicherheit sagen, dass sich auch in der privaten Krankenversicherung einiges ändern wird, egal wie hoch – oder niedrig – die momentanen Beiträge auch sein mögen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beantworten diese Entwicklung leider häufig mit der Erhöhung der Beiträge und dem Kürzen von Leistungen. In gewisser Hinsicht bleibt ihnen auch gar keine andere Wahl. Da sie jeden Interessenten in ihre Versicherung aufnehmen müssen, entstehen ihnen gerade durch chronisch kranke Menschen ständige Ausgaben. Sie kommen nicht umhin, regelmäßig nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die entstehenden Löcher in ihrem Sparstrumpf zu stopfen. Daher erscheinen sie vielen Versicherten als schwerfällig, bürokratisch und engstirnig, insbesondere wenn sie sich weigern, Behandlungsmethoden zu bezahlen, die nicht auf Herz und Nieren – und natürlich ihre Wirksamkeit – geprüft wurden. Sie haben schlicht und einfach nicht die Mittel, allen Versicherten alles zu gewähren, was leider oft zu Lasten der finanziell Schwächeren geht.
In der privaten Krankenversicherung liegen die Verhältnisse etwas anders. Sie hat mehrere Möglichkeiten, um eine Kostenexplosion bei den Beiträgen zu verhindern. Eine Möglichkeit ist die Risikoprüfung. Bereits bei der Antragstellung wird der Interessent intensiv nach seiner Krankengeschichte gefragt, um seine gesundheitlichen Schwachstellen gezielt abzuklopfen. Anhand bereits ausgestandener Krankheiten wird das individuelle Krankheitsrisiko des Interessenten bestimmt, nach dem sich der Risikozuschlag errechnet. Der Risikozuschlag wird zusammen mit dem regulären Beitrag gezahlt und dient als finanzieller Puffer für den Ernstfall. Stellt sich im Verlauf der Gesundheitsprüfung heraus, dass der Interessent bereits erkrankt ist und sich ein Beitritt weder für ihn noch für die Kasse rechnet, wird er nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen. Dadurch entstehen für die PKV nicht annähernd so horrende Ausgaben wie für die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Hinzu kommt, dass die privaten Krankenversicherungen für die Versicherungsnehmer in ihren Reihen Beitragsrückstellungen bilden. Darunter versteht man Anteile der Beiträge, die bereits zurückgelegt werden, wenn die Versicherten noch jung sind. Sie werden aufbewahrt, damit die Versicherten später ein Polster haben, wenn im Alter durch Krankheit erhöhte Kosten auf sie zukommen. Das kann konkret bedeuten, dass in den Anfangsjahren der Versicherung höhere Beiträge gezahlt werden müssen, obwohl die Krankheitskosten vergleichsweise gering sind. Der Überschuss der Beiträge wird in die Beitragsrückstellungen integriert und später im Alter benutzt, um die höheren Krankheitskosten zu finanzieren.
Wie hoch die Beitragsrückstellungen sind, ist bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich. Generell gilt, dass hohe Rückstellungen sich positiv auf die späteren Beiträge im Alter auswirken. Daher sollte die Höhe der Beitragsrückstellungen vor Abschluss der Versicherung feststehen. Es empfiehlt sich daher, sich im Voraus zu erkundigen. Außerdem muss berücksichtigt wird, dass die Beitragsrückstellungen verloren gehen, wenn der Versicherte die Krankenversicherung wechselt. Aus diesem Grund sollte der Wechsel in die private Krankenversicherung vorher gut durchdacht werden.
Beitragsrückstellungen PKV, Altersrückstellungen Private Krankenversicherung
