Die Berechnung des Mitglieder-Beitrages der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet, dass die zu zahlenden Beiträge nicht wie bei der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) vom Einkommen des Versicherten abhängig sind, sondern von der Wahl der tariflichen Leistungen, die der Versicherte erhalten möchte, vom Geschlecht und Eintrittsalter sowie vom gesundheitlichen Risiko des Versicherungsnehmers. Das jeweilige Geschlecht spielt zum Beispiel deshalb eine Rolle, da Frauentarife aufgrund der höheren Lebenserwartung von Frauen und einer anderen Risikoeinstufung kostenintensiver sind.
Anhand dieser Kriterien kommen die Privaten Krankenversicherungen dann zu ihrer Einschätzung des jeweiligen Risikos des Einzelnen. Um die Entwicklung der benötigten Versicherungsleistungen möglichst genau absehen zu können, legt man den Einschätzungen bestimmte Erfahrungswerte zugrunde, die im Laufe der Jahre statistisch festgehalten wurden. Der Leistungsanspruch der Versicherten ist stark abhängig vom Alter der versicherten Person, man kann davon ausgehen, dass die Gesundheitsleistungen, die durchschnittlich innerhalb eines Jahres anfallen, bei Personen in hohem Alter ca. sieben- bis zehnfach so hoch ist wie der Leistungsbedarf jüngerer Versicherungsnehmer.
Die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung beinhaltet jedoch einen Ausgleich des Risikos, welches das Älterwerden mit sich bringt. Indem die PKV zunächst einen höheren Beitragssatz für die Krankenversicherung erhebt als es eigentlich in Zusammenhang mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen notwendig wäre, ist sie in der Lage, einen Teil der Beiträge als so genannte Alterungsrückstellungen zurückzustellen. Diese Rückstellungen werden verzinslich angelegt und zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf eingesetzt.
Beitragssteigerungen aufgrund Alterung sind somit nicht möglich. Im Einzelnen gibt es neben Eintrittsalter, Geschlecht und gesundheitlichem Risiko noch einige weitere Faktoren, die bei der Berechnung des Beitragssatzes eine Rolle spielen:
Beispielsweise ist auch die Berufsgruppe, der man angehört nicht unwesentlich. Für bestimmte Berufe können Risikozuschläge anfallen, für Angehörige des Öffentlichen Dienstes etwa sind Vergünstigungen möglich. Natürlich üben auch die unterschiedlichen Tarifleistungen erheblichen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages aus. Höhere Leistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder hohe Zahnersatzleistungen, verursachen höhere Kosten, was dann wiederum zu erhöhten Beiträgen führt.
Hat die zu versichernde Person bestimmte Vorerkrankungen, so kann es demzufolge zu Risikozuschlägen kommen, welche prozentual auf den Normalbeitrag aufgeschlagen werden. Unter Umständen kann der Versicherte dies anhand eines Antrages eventuell prüfen und ggf. reduzieren lassen. Möglich ist auch, dass die Aufschläge nach entsprechender Prüfung und Beurteilung, ganz aus dem Vertrag der Privaten Krankenversicherung herausgenommen werden. Zudem ist es den Privaten Krankenversicherungen auch möglich, Antragsteller aufgrund des gesundheitlichen Zustandes gleich ganz abzulehnen.
Im Laufe der Zeit können sich die kalkulierten Beiträge der Privaten Krankenversicherung erhöhen bzw. verändern. Dies kann beispielsweise eintreten bei einer allgemeinen Kostensteigerung. Auch gesetzliche Eingriffe in die Beitragskalkulation der PKV können zu einer Beitragserhöhung führen. Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Zugang in die PKV ändern würde. Veränderung im Bereich des Neugeschäfts, sprich: Wachstum, eine erhöhte Abwanderung oder auch veränderte steuerliche Rahmenbedingungen haben ebenso Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge.
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