Durch verschiedene äußere Einflüsse kommt es auch innerhalb der privaten Krankenversicherung hin und wieder zur Erhöhung der Beiträge. Dabei kann es passieren, dass Menschen, die schon lange privat versichert sind, mit einem Mal einen Beitrag zahlen müssen, den sie sich nicht mehr leisten können. Insbesondere Rentner, die neben der Rente kein Einkommen mehr haben, sind davon betroffen. Erschwert wird ihre Situation dadurch, dass ihnen mitunter der Weg in die gesetzlichen Krankenversicherung inzwischen versperrt ist. Auch mit Beitragsrückstellungen lässt sich das Problem nicht immer vollständig lösen. Hier greift der so genannte Standardtarif. Erstmalig verpflichtend eingeführt wurde er im Rahmen der dritten Schadenversicherungsrichtlinie vom 1. Juli 1994.
Mit dem Standardtarif erhalten Senioren, die das 55., früher das 65. Lebensjahr vollendet haben, einen vergünstigten Tarif. Er richtet sich nach der durchschnittlichen Höhe eines entsprechenden Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung, überschreitet diesen also in keinem Fall. Der Tarif ist speziell konzipiert für Senioren über 55 Jahren, solange ihr Einkommen nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Natürlich kann es vorkommen, dass Versicherte schon vor der Vollendung des 55. Lebensjahres eine Pension oder Rente beziehen. Meist ist der Grund dafür Erwerbsunfähigkeit. In solchen Fällen ist es auch möglich, bereits früher in den Standardtarif zu wechseln. Seine Leistungen und der gebotene Service stimmen im Großen und Ganzen mit Service und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen überein.
Durch den Wechsel in den Standardtarif bleiben den Versicherten die Altersrückstellungen dennoch erhalten. Sie können auch in einen anderen, gleichartigen Tarif wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen. Unseriöse Unternehmen können damit ausmanövriert werden. Einige Versicherer neigen nämlich dazu, Tarife aus ihrem Programm zu nehmen und nicht mehr anzubieten, in denen sich Kranke und Alte befinden. Auf diese Weise ersparen sie sich die Leistungen für erhöhte Krankheitskosten und können neuen Kunden Tarife anbieten, die sich durch niedrige Einstiegskosten auszeichnen. Dass auf diese Weise langfristig nicht im Sinne der Versicherten gehandelt wird, liegt auf der Hand.
Seit dem 1. Januar 2009 wird der Standardtarif oft auch als Basistarif bezeichnet. Alle PKVs, zu deren Angeboten die Krankenkosten-Vollversicherung gehört, sind verpflichtet, den Basistarif anzubieten. In seiner neuen Variante ist er auch für Kinder oder Jugendliche geeignet, solange sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dennoch richtet er sich nach wie vor hauptsächlich an ältere Versicherte innerhalb der privaten Krankenversicherungen. Er gestattet weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge, allerdings kann eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Durch die veränderte Gesetzeslage ist es PKV-Kunden, deren Vertrag vor dem 1. Januar abgeschlossen wurde, noch möglich, in den Basistarif zu wechseln, sei es bei der eigenen oder einer anderen privaten Krankenversicherung. Dabei bleiben ihnen auch die Alterungsrückstellungen erhalten. Allerdings muss dieser Wechsel innerhalb des ersten Halbjahres 2009 vonstatten gehen. Im zweiten Halbjahr, also ab dem 30. Juni 2009, ist der Wechsel in den Basistarif nur noch nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich bzw. wenn beamtenrechtliches Ruhegehalt oder eine gesetzliche Rente bezogen wird. Auch laut Sozialrecht finanziell Hilfebedürftige haben dann noch eine letzte Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.
Bedeutung Standardtarif PKV, Standardtarif Private Krankenversicherung
