Je älter ein Mensch wird, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er erkrankt oder sich verletzt. Der Körper wird gebrechlicher und somit anfälliger für Infektionen. Auch Knochen und Muskeln werden abgebaut. Dadurch steigt das Risiko der Erkrankung. Somit benötigen alte Leute auch sehr viel mehr Gesundheitsleistungen als junge Menschen, was sich natürlich auf die Gesundheitskosten niederschlägt. Um nicht im Alter horrende Beiträge zahlen zu müssen, werden von den privaten Krankenversicherungen spezielle Beiträge angeboten, die im Alter die erhöhten Kosten ausgleichen sollen. Diese speziellen Beiträge werden unter dem Sammelbegriff Alterungsrückstellungen zusammengefasst. Wie hoch sie sind und welchen Service sie beinhalten, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Bevor sich ein Versicherungsnehmer für die Altersrückstellungen entscheidet, sollte er sich jedoch noch einmal gründlich beraten lassen. Auch die Beiträge der privaten Krankenversicherungen steigen an, ebenso wie die Kosten für moderne medizinische Versorgung. Hinzu kommt die allgegenwärtige Inflation. Wer also heute einen erhöhten Betrag zahlt, um im Alter ausgesorgt zu haben, muss dabei in Betracht ziehen, dass in den Jahren bis zur Rente der zu leistende Beitrag sich zumindest verdreifacht. Geht der Versicherte dann in Rente, fällt zudem noch der Zuschuss des Arbeitgebers aus. Damit muss der Rentner den gesamten Betrag allein bestreiten. Hat er hier nicht vorgesorgt, kann es geschehen, dass er in einen anderen Tarif wechseln muss, der zwar günstiger ist, aber dafür auch weniger Leistungen bietet.
Um sich zumindest ansatzweise absichern zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon besteht in der Bildung eines Kapitalstocks. Das bedeutet, es wird ein Betrag angespart, mit dem der in der privaten Krankenkasse Versicherte im Rentenalter theoretisch für 25 Jahre wenigstens zwei Drittel seines Beitrags bestreiten kann. Generell kann davon ausgegangen werden, dass sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung etwa alle zwölf Jahre verdoppeln. Mit dieser Rechnung können Versicherte anschaulich nachvollziehen, wieviel Kapital tatsächlich benötigt wird. Somit können sich die angehenden Senioren eine böse Überraschung ersparen, wenn sie trotz jahrelangen, treu geleisteten Beiträgen auf den Basistarif zurückgestuft werden.
Eine andere Möglichkeit vorzusorgen ist das Anwartschaftsdeckungsverfahren. Hierbei handelt es sich um die systematische Bildung von Kapital, um im Alter versorgt zu sein. Es wird eine Prämie kalkuliert, die oberhalb der benötigten Prämie liegt, solange der Versicherte noch jung ist. Im Alter sinkt sie unter die tatsächlich benötigte Prämie. Auf diese Weise entsteht eine Differenz zwischen den entstehenden Kosten und der erhobenen Prämie. Diese Differenz wird in die Altersrückstellung integriert und im Alter verwendet, um entstehende Gesundheitskosten zu finanzieren. Allerdings werden sie dem Versicherten nicht ausgezahlt.
Die Rückstellungen, egal auf welche Art sie entstanden sind, können nur innerhalb der privaten Krankenversicherung genutzt werden, in der sie auch gezahlt wurden. Dieses Thema ist ein wahrer Zankapfel geworden: einmal geleistete Rückstellungen verfallen, wenn der Versicherte in eine andere private Krankenversicherung wechselt. Grund dafür ist, dass die Rückstellungen nicht für Einzelpersonen, sondern für die ganze Gruppe geleistet werden, entweder die Tarif- oder die Altersgruppe. Versuche, eine individuelle Altersrückstellung einzuführen, waren bisher erfolglos.
Bedeutung Standardtarif PKV, Standardtarif Private Krankenversicherung
