PKV Ombudsmann – Schiedsrichter der privaten Krankenversicherung

Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung schlichtet Streitangelegenheiten zwischen Versicherten und Versicheren. Manchmal kommt es zu unterschiedlichen Meinungen. Der unabhängige außergerichtliche „Krankenversicherungs-Schiedsrichter“ regelt einige Unstimmigkeiten der Versicherten. Die Pflegeversicherung gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet des Ombudsmannes. Die Zielsetzung des Schiedsrichters ist es, die Unstimmigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, aufzuklären. Erreichen kann man die Schlichtungsstelle für Kranken- und Pflegeversicherungen per Post, Telefon oder Email.

Das Beschwerdeverfahren an sich muss bedarf der Schriftform. Die Versicherer geben den versicherten Personen eine Gelegenheit über den Ombudsmann gegenseitig Lösungen zu finden. Der Schlichter gehört dem Netzwerk “Fin-Net “ an. Dieses ist ein internationales Beschwerdenetzwerk der Europäischen Kommission in Finanzdienstangelegenheiten. Die Beschwerdeverfahren kosten den Klienten nichts. Wenn man sich zusätzlich Rechtshilfe such, muss man diese selbst bezahlen. Portokosten übernimmt der Ombudsmann ebenfalls nicht. Die Streitigkeiten beinhalten Themen wie z.B. Beitragserhöhungen, Gebührenstreitigkeiten sowie medizinische Notwendigkeit von Medikamenten und Behandlungen. Die Beschwerdefälle der privaten Krankenversicherung (PKV) häufen sich immer mehr. Die Anzahl der Beschwerden stiegen um 15% an. Mehr als 5000 Fälle wurden im letzten Jahr gemeldet. So viele Menschen haben sich in den Vorjahren noch nie beschwert.

Eindeutig weniger Versicherte der PKV waren erfolgreich mit ihrer Beschwerde. Auch in diesem Jahr steigt die Anzahl der Beschwerdeeingänge beim „Ordnungshüter“ der privaten Krankenversicherung. Günter Hirsch ist der Ombudsmann der PKV. Deutsche Versicherer bezahlen den Schlichter für seine Tätigkeit. 8,8 Millionen Versicherte verzeichnete die PKV Ende 2009. 16 Millionen Zusatzversicherungen wurden von gesetzlich Versicherten abgeschlossen. Diese Personen fallen im Beschwerdemanagement alle in den Bereich des Schiedsrichters für PKV. Für welche genaue Beschwerde könnte der Ombudsmann ins Spiel kommen? Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein privat Versicherter geht zum Arzt und lässt sich für eine bestimmte Magenkrankheit ein Medikament verordnen.

Der Patient hat eine Refluxkrankheit des Magens, wobei die Magensäure aufgrund eines Zwerchfellbruchs zurückfließt. Dagegen nimmt er Säureblocker ein. Diese sogenannten „Protonenpumpenhemmer“ namens Pantozol helfen ihm aber nicht. Somit verschreibt der Arzt ein anderes Medikament mit dem Namen „Nexium“. Hiermit erzielt der Patient gute Ergebnisse. Medizinisch notwendig wäre beispielsweise das günstigere Medikament „Pantozol“. Nexium ist die teurere Variante der Protonenpumpenhemmer. Am Jahresende reicht der Patient mehrere Rechnungen ein mit dem neuen Medikament. Die Krankenversicherung lehnt die Komplettübernahme der eingereichten Rechnungen ab und zahlt nur bis zum Preis des Medikamentes Pantozol. Der Versicherte fühlt sich schlecht behandelt und beschwert sich beim Ombudsmann.