In der Regel erhält der Privatversicherte von seinem Arzt oder dem Krankenhaus nach Leistungserbringung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Eine davon wird an die privaten Krankenversicherung weitergereicht. Je nach Tarif und den im Vertrag vereinbarten Leistungen erhält der Versicherte den Betrag seinem Konto komplett oder zum Teil gutgeschrieben und kann dann die Arzt- oder Krankenhausrechnung bezahlen. Alle Rechnungen müssen der Krankenhauskasse im Original und spezifiziert vorgelegt werden, nur dann tritt die Versicherung in Zahlungsleistung. Es ist möglich bei größeren Beträgen, beispielsweise einem längeren Krankenhausaufenthalt die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. Das wird über die sogenannte Klinik-Card abgewickelt.
Somit funktioniert in diesem Fall die Abrechnung gleich wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Ein wichtiger Punkt ist: der Versicherte muss nicht in Vorleistung gehen. Durch die modernen Kommunikationsmittel wie dem Internet ist eine schnelle Verrechnung möglich. Das heißt, innerhalb von 8 bis maximal 14 Tagen ist der Rechnungsbetrag von der privaten Krankenkasse auf das Konto des Versicherten überwiesen, sodass genügend Zeit bleibt, die Rechnung in der gesetzlichen Frist dem Arzt zu bezahlen. Ein Tipp: hat man mehrere kleinere Rechnungen, zahlt es sich meist aus, diese zu sammeln und erst am Jahresende die Rechnung der Krankenkasse zu stellen, wenn es sich lohnt.
Denn bei vielen privaten Kassentarifen bekommt der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, wenn er keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dann kann es sich rechnen, kleine Rechnungen selbst zu bezahlen. Die Abrechnung für Arzneimittel erfolgt an sich gleich, mit dem Unterschied, dass der Versicherte in Vorleistung gehen muss. Der Versicherte bezahlt die Medikamente also bar in der Apotheke und sendet der Versicherung entweder die Apothekenquittung oder das Rezept vom Arzt. Wichtig ist es, immer die Originale an seine Versicherung zu schicken.Welche Leistungen die private Krankenversicherung (PKV) komplett deckt und welche nur zum teil, hängt von der Gesellschaft und deren Tarifen ab.
Auch die Sondervereinbarungen wie Pflegebedürftigkeit oder Unfallerkrankungen unterscheiden sich in den Verträgen der PKV und sind genau zu vereinbaren und auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten anzupassen. Es ist ratsam, sich gut zu informieren und sich entsprechende Angebote schriftlich zukommen zu lassen. Einfach geht das im Internet. Zumeist hundertprozentig abgedeckt (von gängigen privaten Krankenversicherungen) werden folgende Leistungen: die ärztlichen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen inkludiert (manche privaten Krankenkassen bieten spezielle Bonusprogramme dafür an), Leistungen in einem Krankenhaus mit Chefarztbehandlung in einem Zweibettzimmer und inklusive Transportkosten und anschließenden Heilkosten, Alternativmedizin die anerkannt ist wie Akupunktur etc., alle Zahnarztbehandlungen, Behandlungen im Ausland und Schutzimpfungen.
Folgende Leistungen zählen zu den Zuzahlungsleistungen (gängige PKV) und werden nur teilweise erstattet: anfallende Kosten eines Heilpraktikers und/oder einer Physiotherapie wenn das Grundbudget ausgeschöpft ist, Arzneien, verschiedene Hilfs- und Heilmittel wie Massagen, bis zu vier Versuchen eine künstliche Befruchtung, bis zu einem gewissen Maß Pflegeleistungen und Krankentransporte, bei einer gesonderten Vereinbarung Krankenhaustagegeld, kieferorthopädische Leistungen und Zahnersatz, eine Zuzahlung für Sehbehelfe und die Erstattung von Reisekosten bei Heilbehandlungsmaßnahmen im Ausland. Alle diese Leistungen und deren Bezahlung sind vorab genau mit der Versicherung zu klären.